Datenschutzverordnung

Umsetzung der EU-DS-GVO im Vereien

 

Ab 25.05.2018 gilt die EU-Datenschutz Grundverordnung als unmittelbares Recht. Die unkonntrollierte Verarbeitung personenbezogener (pb) Daten soll damit vermiden werden.

Gedacht wurde dabei wohl an die großen IT-Konzerne (z.B. Facebook, Google..) aber auch die kleinen Vereine sind davon betroffen.

Grundsätzlich muss jedes Vereinsmitglied in die Verabeitung der pb-Daten einwilligen. Bereits erteilte Einwilligungen behalten ihre Rechtmäßigkeit.

 

Folgend informieren wie Sie über die Verarbeitungstätigkeit mit ihren pb-Daten:

Bei dem Natur-und Vogelschutzverein Püttlingen e.V. werden neben den Personendaten (Name, Geb.-Datum, Anschrift, E-Mail, Tel.-Nr) auch weitere von Ihnen gemachte Daten (Bankdaten SEPA, Eintrittsdatum) gespeichert.

Diese Daten werden nur zum Zwecke der Mitgliederverwaltung, Einzug des Mitgliedsbeitrages und Zustellung von Informationen verarbeitet.

Eine Weitergabe an Dritte findet nicht statt.

Zugriff auf die Daten haben nur Vorstandsmitglieder (1.Vorsitzender, 2.Vorsitzender, Kassenwart).

 

Sollte ein Mitglied damit nicht einverstanden sein, so ist die Auskunft, Löschung, Änderung und Widerspruch in die Verarbeitung jederzeit möglich.